Dieser Leitfaden bietet wichtige Informationen zu den jordanischen Drohnengesetzen. Er beschreibt unter anderem, wer Drohnen fliegen darf, wie Genehmigungen beantragt werden und welche Einschränkungen für Touristen und gewerbliche Betreiber gelten. Er beschreibt die notwendigen Schritte zur Einholung einer rechtlichen Genehmigung, die zu beachtenden Vorschriften für Drohneneinsätze und die Pflichten von Besuchern, die Drohnen nach Jordanien mitbringen. Bleiben Sie über die Regeln informiert, um ein sicheres und legales Reisen mit Drohnen im Königreich Jordanien zu gewährleisten.
⚠️ Die hier bereitgestellten Informationen spiegeln die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Drohnennutzung in Jordanien wider. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln ändern können. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Ihrer Reise bei der jordanischen Zivilluftfahrtbehörde (CARC) oder dem jordanischen Tourismusverband über Aktualisierungen oder Änderungen zu informieren . Stellen Sie stets sicher, dass Sie die neuesten Anforderungen einhalten, um Strafen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Nein. Der Einsatz von Drohnen ist in Jordanien streng reglementiert und ohne vorherige behördliche Genehmigung grundsätzlich verboten . Die Einfuhr einer Drohne ins Land, der Freizeitflug oder der Betrieb ohne entsprechende Genehmigung ist illegal und kann zu Geldstrafen, der Beschlagnahmung der Drohne oder rechtlichen Schritten führen .
Der Einsatz von Drohnen ist nur unter bestimmten Umständen und für autorisierte Parteien gestattet:
Diplomatische Missionen oder offizielle Regierungsinstitutionen
Film- und Produktionsfirmen, die Jordanien für dokumentierte Fotografie, Film oder Medienarbeit besuchen
Werbekampagnen werden vom Jordan Tourism Board
koordiniert (wir empfehlen dringend, sich direkt an das Board zu wenden, wenn Sie Jordanien über Medien oder Influencer-Inhalte bewerben möchten.)
Einzelpersonen oder Organisationen , die eine schriftliche Genehmigung sowohl von der jordanischen Zivilluftfahrtaufsichtsbehörde (CARC) als auch vom Innenministerium erhalten haben
Um eine Drohnenfluggenehmigung zu beantragen, müssen Sie:
Füllen Sie das Antragsformular für den Drohnenbetrieb des CARC
aus ➝ Laden Sie das Formular herunter (PDF)
Reichen Sie es mindestens 10 Werktage vor Ihrem geplanten Operationstermin ein
Fügen Sie die folgende Dokumentation bei:
Eine Kopie Ihres Reisepasses
Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Zertifikat oder Nachweis über die Ausbildung/Lizenz (z. B. Flugprotokolle, Schulzeugnisse)
Genaue Angaben zum Verwendungszweck, den Standorten und dem Flugplan
Bei der Ankunft muss eine Kaution von 500 JOD beim Zoll hinterlegt werden.
Die Drohne wird von den Behörden versiegelt
Bei der Abreise muss die Drohne mit intaktem Siegel vorgelegt werden , um eine volle Rückerstattung zu erhalten
Dies dient als Garantie dafür, dass die Drohne während Ihres Aufenthaltes nicht benutzt wurde
Bei Nichtbeachtung drohen Beschlagnahmungen, Geldbußen oder andere Strafen
Bei Genehmigung muss der Drohneneinsatz in Jordanien die folgenden Bedingungen erfüllen:
Maximale Höhe: 121 Meter (400 Fuß)
Maximaler Flugradius: 500 Meter
Maximale Flugdauer: 3 Stunden
Die Drohne muss:
Gewicht unter 25 kg
Seien Sie elektrisch angetrieben
Integrieren Sie Geofencing- und elektronische ID-Funktionen
Der Betreiber muss:
Mindestens 21 Jahre alt sein
Ausgebildet oder zertifiziert sein
Haftpflichtversicherung abschließen
Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein zu:
Privateigentum
Menschen und Menschenmassen
Fahrzeuge
Sperrgebiete (z. B. Flughäfen, Militärzonen)
Nein. JHT kann in Ihrem Namen keine Drohnengenehmigungen beantragen oder einholen . Alle Drohnen-bezogenen Anträge müssen vom Reisenden selbstständig über die entsprechenden Behördenwege eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Jordan Civil Aviation Commission oder das Jordan Tourism Board, um zu erfahren, ob Ihre Reise in die genehmigten Kategorien fällt.
Antrag und Informationen zur Drohnengenehmigung:
CARC-Drohnenportal
Antragsformular (PDF):
Hier herunterladen
Beispiel für legale Drohnenaufnahmen in Jordanien:
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